Hintergrund und politische Dynamik
Die Verhandlungen um das „Solarpaket 1“ wurden aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Ampelkoalition lange hinausgezögert. Besonders die FDP hatte sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber der Förderung erneuerbarer Energien geäußert. Auf ihrem jüngsten Parteitag beschloss sie sogar, jegliche Förderung zu beenden. Glücklicherweise setzte sich letztlich eine pragmatische Haltung durch, und die FDP stimmte dem Paket zu, gemeinsam mit der SPD und den Grünen.
Wichtige Änderungen im „Solarpaket 1“
Förderung von Photovoltaikanlagen auf Dächern
Ein zentrales Element des Pakets ist die verbesserte Förderung von größeren Photovoltaik-Dachanlagen, insbesondere auf Gewerbedächern. Der Einspeisetarif für Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt wurde um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Ab 2026 soll das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen auf jährlich 2,3 Gigawatt steigen.
Bürokratische Erleichterungen für Balkonanlagen
Für Balkonanlagen, die besonders für Mieter attraktiv sind, gibt es erhebliche bürokratische Erleichterungen. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister reicht künftig aus, und die bisher notwendige Installation eines geeichten Zweirichtungszählers entfällt vorübergehend.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Eine neue Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ermöglicht es, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes einfacher und unbürokratischer zu nutzen. Mieter und Eigentümer werden weitgehend von Lieferantenpflichten befreit, und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind von der Pflicht zur Reststromlieferung ausgenommen.
Erleichterungen für Freiflächenanlagen
Erweiterung der Flächenkulisse
Die Nutzung von Ackerflächen in benachteiligten Gebieten für förderfähige Photovoltaik-Projekte wird ausgeweitet. Dabei können die Bundesländer jedoch eigene Verordnungen erlassen, um die Nutzung der Flächen zu beschränken oder auszuschließen. Insgesamt soll der Zubau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bis 2030 auf maximal 80 Gigawatt beschränkt werden.
Naturschutzfachliche Mindestkriterien
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurden Mindestkriterien eingeführt, die den Schutz der Biodiversität gewährleisten sollen. Betreiber müssen aus fünf Kategorien drei Kriterien erfüllen, darunter die Begrenzung der Modulfläche auf 60 Prozent der Gesamtfläche und die Durchgängigkeit für Tiere.